Alle oben genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, da Haushüter Nürnberg unter die Kleinunternehmerregelung fällt.
Basic
- Innen- und Außencheck (Fenster, Türen, Schlösser)
- Zimmer durchlüften
- Pflanzen gießen
- Briefkasten leeren
- Überprüfung Ihrer elektrischen Anlagen (Licht, Herd und Heizung)
- Rausstellen von Abfall und Mülltonnen
- Nachrichtenservice (SMS/WhatsApp/Telefon) bei wichtigen Vorkommnissen
Comfort
- Innen- und Außencheck (Fenster, Türen, Schlösser)
- Zimmer durchlüften
- Pflanzen gießen
- Briefkasten leeren
- Überprüfung Ihrer elektrischen Anlagen (Licht, Herd und Heizung)
- Rausstellen von Abfall und Mülltonnen
- Nachrichtenservice (SMS/WhatsApp/Telefon) bei wichtigen Vorkommnissen
- Säuberung Ihrer Einfahrt/Terasse/Balkon oder Ihres Gehsteigs
- Für Ihre Termine vor Ort (z.B. Schornsteinfeger/ Zählerleser usw.)
- Bereitstellen von frischen Nahrungsmitteln (z.B. Obst, Gemüse, Brot, Brötchen usw.)
Premium
- Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, welches zu Ihren eigenen, individuellen Wünschen passt.
Sie haben darüber hinaus weitere Anliegen? Sie möchten, dass wir z.B. auch auf Ihr Haustier aufpassen? – Kein Problem! – Sprechen Sie uns gerne an und wir werden für Ihre Wünsche eine Lösung finden.
Schon gewusst?
Mit einem professionellen Haushüter bieten sich Ihnen auch steuerliche Vorteile..
Sie können 20% der Aufwendungen (bis zu 20.000€ jährlich) für selbstständige oder angestellte Hilfe im Haushalt absetzen. Das entspricht einer Steuerersparnis von bis zu 4.000€ im Jahr!
Wichtig zu beachten ist, dass dabei kein Bargeld fließen darf. Dies soll die häufig angebotene Schwarzarbeit eindämmen, die vor allem in solchen Dienstleistungsbereichen weit verbreitet ist.
Oft ist den Auftraggebern nicht klar, dass Sie einen Haushüter schwarz beschäftigen. Diese besitzen oftmals weder ein angemeldetes Gewerbe noch haben sie eine ausreichende Betriebshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Im Schadensfall könnte man deshalb nur auf den Haushüter als Privatperson zurückgreifen. Dazu würde ebenso ein beachtliches Bußgeld drohen.
Damit Sie solche Aufwendungen von Ihrer Steuerschuld absetzen können, müssen Sie eine ordentliche Rechnung mit Steuernummer und einen Beleg für die Überweisung des Rechnungsbetrags an das Unternehmen vorlegen.